Änderung der Gebührenordnung zum 1. April 2011.
Der Gemeinderat der Stadt Baden-Baden hat in seiner Sitzung am 28. Februar 2011 eine Änderung der Gebührenordnung beschlossen. Diese betrifft in erster Linie die Inhaber des Familienpasses der Stadt Baden-Baden.
Hier die ab 1. April 2011 gültige Regelung der Ermäßigung durch den Familienpass der Stadt Baden-Baden:
§ 5 Ermäßigungen
§ 5.1 Familienpass- und Sozial-Ermäßigung
Schüler/-innen oder deren Eltern/Erziehungsberechtigte, welche im Besitz eines gültigen Familienpasses der Stadt Baden-Baden sind, erhalten auf deren Antrag hin eine 10%-ige Ermäßigung der Unterrichtsgebühr. Schüler/-innen oder deren Eltern/ Erziehungsberechtigte, welche Leistungen nach den SGB II, SGB XII oder Wohngeld beziehen, bzw. im Besitz eines gültigen Familienpasses B (Buchungscode für Leistungsempfänger) sind, erhalten auf deren Antrag hin eine Ermäßigung in Höhe von insgesamt 75% der Unterrichtsgebühr. Die Förderung über das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes für die musikalische Ausbildung an Musikschulen wird hierbei in der jeweils gültigen Höhe zu 100 % in Abzug gebracht. Die Gebührenermäßigung wird ab dem Eingang des Antrags und Vorlage der entsprechenden Nachweise gewährt.
Nach Ablauf des Familienpasses muss unverzüglich ein neuer Familienpass unaufgefordert vorgelegt werden. Gleiches gilt nach Ablauf oder Neufestsetzung des Bescheids über Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder Wohngeld. Soweit der Leistungsbezug eingestellt wird, erlischt zum gleichen Zeitpunkt der Anspruch auf eine Gebührenermäßigung aus sozialen Gründen. Der Schüler/die Schülerin, bzw. bei minderjährigen Schülern/-innen deren Eltern/Erziehungsberechtigte, sind in einem solchen Fall verpflichtet, unverzüglich die Leitung der Musikschule zu benachrichtigen. Unberechtigt gewährte Ermäßigungen werden zurückgefordert. Eine Kumulation mit den folgenden Ermäßigungen ist nicht möglich.
Die vollständige Fassung der Gebührenordnung finden Sie HIER als pdf.
